Die Selbstverwaltung der Kommunen ist ein wichtiges Fundament der Bundesrepublik Deutschland. Die Selbstverwaltung umfasst zurzeit nur die "innere" Selbstverwaltung. Das ist nicht ausreichend. Die Gemeinden und Landkreise wurden nicht von diesen selbst, sondern vom Niedersächsischen Landtag "von oben" gebildet. Im Rahmen der Gebietsreform in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden Gemeinden und Kreise aufgelöst und mit anderen "zusammengelegt". Die Selbstverwaltung sollte zur Selbstbestimmung im Rahmen des Landes Niedersachsen weiter entwickelt werden. Das bedeutet, jede (ehemalige) Gemeinde oder Ortsteil kann selbst entscheiden, ob eine selbständige kreisangehörige Gemeinde, eine Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde oder ein Ortsteil einer Gemeinde gebildet wird. Selbständige kreisangehörige Gemeinden sollten auch den Landkreis selbst auswählen können, solange ein räumlicher Zusammenhang besteht. Diese Entscheidungen können nur per Bürgerentscheid getroffen werden. Dafür sollte der Niedersächsische Landtag den Weg freimachen. Eine wirkliche Demokratie (griechisch "Volksherrschaft") kann nur "von unten" per Bürgerentscheid aufgebaut werden.
Wasser ist lebensnotwendig und unersetzbar. Es muss allen Menschen ausreichend zur Verfügung stehen und darf nicht zu einer Handelsware werden, deren Bereitstellung von privaten Gewinninteressen abhängig ist. Daher hat die Frischwasserversorgung als natürliches Monopol im kommunalen Eigentum zu verbleiben.
Ökologischer Gewässerschutz verbietet das schnelle Ableiten von Schmutz und Niederschlagswasser durch ein Netz von Zwangsdrainagen und Kanalrohren eines gesamten Siedlungsraumes (Hochwassergefährdung). Daher ist beim Abwasser der dezentralen Entsorgung Vorrang einzuräumen und der eventuell vorhandene Anschluss und Benutzungszwang aufzuheben. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Einwohner sind diese an die zentrale Kläranlage anzuschließen. Fließt das Niederschlagswasser über die öffentliche Kanalisation ab, so ist hierfür eine separate Gebühr verursachergerecht nach der Größe der versiegelten Fläche (sog. Versiegelungsabgabe) zu berechnen. Für Entsiegelungsmaßnahmen wie z. B. Dachbegrünungen ist eine Gebührensenkung vorzusehen. Die Schmutz und Regenwasserentsorgung incl. Kläranlagen gehören als natürliche Monopole in das direkte Eigentum der jeweiligen Kommunen.
Bei der Energieversorgung ist die Stromerzeugung mit Stein oder Braunkohle oder mit Atomkraft zurückzudrängen. Der so genannte "Atomausstieg" der rotgrünen Regierungskoalition mit seiner Bestandsgarantie für alle Atomkraftwerke bei festen Stromliefermengen ist dafür ungeeignet. Daher treiben die niedersächsischen Kommunen den Aufbruch in das Solarzeitalter voran: Jede Form der erneuerbaren Energien verdient die intensive Entwicklung und Förderung. Städte, Kreise und Gemeinden müssen als Großkonsumenten und Investoren auf dem Energiemarkt aktiv werden und Zeichen für Wind, Sonne, Biomasse und Energieeffizienz setzen.
Müllverbrennungsanlagen sind Teil einer zerstörerischen Abfallwirtschaft: Durch Kohlendioxid und Wärmeausstoß tragen sie zur Klimabelastung bei und setzen Giftgase, Dioxine und Schwermetalle frei. Es gibt eine positive Alternative gegen die Vergiftung der Menschen, der Tiere und der Umwelt und die rücksichtslose Rohstoffverschwendung der Müllverbrennungsanlagen. Die Kombination von KryoKunststoffRecycling (Tiefkältetechnik) plus biomechanischer Aufbereitung ergänzt die vorhandenen Recyclingverfahren für Metalle, Glas und Papier so, dass neben der Kompostierung nun eine materialgerechte Kreislaufwirtschaft aller Abfallstoffe möglich ist.
Massiver Umweltschutz vor Lärm, Abgasen und Schmutz ist die Voraussetzung einer ökologischen Siedlung. Die notwendige Sparsamkeit im Landverbrauch erfordert <!--einerseits--> zum einen minimalen Straßenbau und kompakte Siedlungsformen, z.B. Innenhofhäuser.
<!--andererseits--> Zum anderen sind im Rahmen einer " energiebewussten Bauleitplanung" die Grundlagen für die aktive Sonnenenergienutzung zu legen: Beispielsweise sollte die größte Dachseite in Richtung Süden zeigen und die Dachneigung so festgelegt werden, dass eine optimale Nutzung der Sonnenenergie möglich wird. Die Nutzung von Solar- und Regenwasseranlagen kann mit der Bauleitplanung vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls ist bei der Wärmeversorgung (z.B. mit Gas) der Anschluss und Benutzungszwang aufzuheben, z.B. wenn "Passivhäuser" gebaut werden.
Die Kommunen verstehen sich vor allem bei der Bauleitplanung als aktive Partner des Naturschutzes im Sinne von Arten und Lebensraumschutz, z.B. mit einem Biotopverbund. In den entsprechenden Raumordnungsverfahren werden die Kommunen Anwälte der Natur und der kommenden Generationen sein.
Die Kommunen bemühen sich zum Schutz ihrer Einwohnerinnen und Einwohner um strenge Rahmenbedingungen für den Mobilfunk. Dazu bedarf es einer schnellen Änderung der Bauordnung und des Immissionsschutzes. Im eigenen Zuständigkeitsbereich werden die Kommunen Vorrangflächen für Mobilfunkanlagen außerhalb der Wohngebiete ausweisen und alle sonstigen Möglichkeiten ausschöpfen, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
Die niedersächsischen Kommunen verpflichten sich zu einer Haushaltsführung in Verantwortung vor kommenden Generationen: Heute Schulden machen und auf Zahlung durch die Nachkommen hoffen, ist keine seriöse Finanzpolitik. Deshalb lehnen die Kommunen größere Aufgabenzuweisungen ohne angemessene Kostenbeteiligung des Landes oder des Bundes ab. Im eigenen Verantwortungsbereich werden die Kommunen die wirtschaftlichsten Verfahren wählen. Dazu gehört auch die Einbeziehung der Bevölkerung bei der Aufstellung der kommunalen Haushalte (Beispiele: der Bürgerhaushalt der brasilianische Millionenstadt Porto Alegre oder der kommunale Bürgerhaus halt in sechs verschieden Projektkommunen in Nordrhein-Westfalen).
Die Kommunen achten im Rahmen ihres Beschaffungswesens auf eine umweltfreundliche und regionale Beschaffung. Die Entscheidungen über Vergaben werden in öffentlicher Sitzung bekannt gemacht. Im Rahmen der Korruptionsvorbeugung berufen die Kreistage aus den Rei hen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rechnungsprüfungsämter einen Antikorruptionsbeauftragten.
Die Kommunen fördern ein leistungsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr in allen Regionen des Landes. Dazu gehören ein regelmäßiger Takt im Tages und Abendverkehr.
Niedersachsens Kommunen verteidigen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger aktiv. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden als erfreuliches Engagement und nicht als Störung der öffentlichen Ordnung gewertet! Die Durchführung von Bürgerentscheiden wird in örtlichen Satzungen geregelt, die die gleichen Rahmenbedingungen wie bei Wahlen üblich schaffen.
Die Kommunen werden die Leistungen von Familien in jeder nur möglichen Form unterstützen. Die Gemeinden und Kreise werden Bestandsaufnahmen hinsichtlich der kommunalen Leistungen und Defizite für Familien, Kinder, Jugendliche und Senioren erstellen und konkrete Zielvorgaben für ihren Verantwortungsbereich erarbeiten. Es werden Kinder und Jugendparlamente sowie Seniorenbeiräte gewählt. Diese haben Rede und Antragsrecht in allen Ausschüssen der Räte und Kreistage.
Niedersachsens Kommunen fühlen sich der Kultur besonders verpflichtet. Deshalb fördern sie kulturelle Initiativen und verstehen die Kultur als wesentliches Element der Lebensqualität aber auch als wichtigen "weichen Standortfaktor" für die Wirtschaft.
Die Kommunen verlangen volle Information und Einspruchsrechte bei den möglichen großflächigen Anbauversuchen mit genmanipulierten Pflanzen. In ihrem eigenen Wirkungsbereich setzen sie sich für die Einrichtung von "gentechnikfreien Zonen" ein.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden die Entwicklung der Kommunen leiten. Deshalb ist es überall, wo noch keine Agenda 21 beschlossen wurde, höchste Zeit dafür. Beschlossene Aktionsprogramme zur Agenda 21 werden die Kommunen in den kommenden Jahren konsequent umsetzen.
Bei kommunalen Eigengesellschaften (z. B. GmbH oder AG) ist in den Gesellschaftsverträgen festzulegen dass deren Aufsichträte öffentlich tagen wie die Räte und Kreistage.
Beschlossen auf dem Landesparteitagsbeschluss vom 18.06.2005, redaktionelle Änderungen des Landesvorstands am 22.10.2005