Landespolitisches Programm

1. Weniger ist mehr: Einen nachhaltigen Lebensstil fördern

Für die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) steht die Ökologie - wie im Parteinamen - an erster Stelle. Oder anders ausgedrückt: Natur- und Umweltschutz haben Vorrang. Das ist auch wichtig für das (Über-)Leben und den Schutz der Menschen. Grenzenloses Wachstum ist auf einem begrenzten Planeten auf Dauer nicht möglich.

Die ödp setzt sich für einen nachhaltigen Lebensstil ein. An die Stelle der Forderung eines ständigen Wirtschaftswachstums soll eine nachhaltige Wirtschaftsweise treten. Wir möchten nicht einen konsumorientierten, verschwenderischen Lebensstil fördern, sondern einen, der sich an dauerhaften Werten orientiert.

2. Ehrliche Politik - saubere Demokratie

Wir fordern ein Spendenverbot von Firmen und Verbänden an Parteien. Die ödp ist die einzige Partei in Deutschland, die solche Spenden nicht annimmt. Politische Ämter und bezahlte Aufsichtsratsposten in Privatfirmen sind unvereinbar, da auf diese Weise politische Entscheidungen eigennützigen Interessen von Lobbyisten unterworfen werden. Außerdem fordern wir ein härteres Vorgehen gegen Korruption: Korruption muss als Straftatbestand geahndet werden, nicht als Ordnungswidrigkeit.

3. Ökologisch wirtschaften, Zukunftstechnologien fördern

Der Mensch hat ein Recht auf den Schutz seiner Lebensgrundlagen (sauberes Wasser, reine Luft, intakter Boden, intakte Atmosphäre, Artenvielfalt, unvergifteter Lebensraum, Schönheit der Natur). Diese sind als ökologische Menschenrechte, um ihrer selbst willen und als Lebensvoraussetzung der heute lebenden und kommenden Generationen zu bewahren und von bereits eingetretenen Schäden zu befreien.

Auch die Ökonomie muss die ökologischen Grundlagen anerkennen. Wer das Leben auf diesem Planeten erhalten will, muss bei wirtschaftlichen Entscheidungen den ökologischen und sozialen Erfordernissen den Vorrang geben.

Niedersachsen soll nicht nur im Hinblick auf die Windtechnologie, sondern auch bei der Solartechnologie und anderen regenerativen Energien führend werden. Grundsätzlich sind die Entfaltungschancen der regenerativen Energien zu verbessern. Über eine Bundesratsinitiative ist im Rahmen des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ die „kostendeckende Vergütung“ für alle regenerativen Energien einzuführen.

Den Planungen, aus Gorleben ein (europäisches) Endlager für Atommüll zu machen, erteilen wir eine klare Absage. Die weitere Durchführung von Castor-Transporten nach Gorleben lehnen wir ab.

Die Forderungen der ödp:

  • Stilllegung aller Atomkraftwerke,
  • kein Neubau von fossilen Kraftwerken,
  • 100 % erneuerbare Energien, so schnell wie möglich!

Nicht nur im Energiesektor können zukunftsträchtige Arbeitsplätze geschaffen werden, sondern auch im Verkehrssektor. Die Abhängigkeit weiter Teile der niedersächsischen Wirtschaft vom Autobau hat keine Zukunft. Diese sehen wir in der ständigen Modernisierung des Fuhrparks der Bahn und der Busse, wobei die Kosten durch einen verbesserten Wirkungsgrad ausgeglichen werden. Umweltfreundliches Wirtschaften muss sich lohnen (siehe auch die im bundespolitischen Programm dargestellte Steuerreform für Arbeit und Umwelt).

Abgaben und Steuern auf Löhne und Gehälter sind kein Naturgesetz. Die menschliche Arbeitskraft muss von Steuern und Abgaben entlastet werden, um die Arbeitslosigkeit abzubauen. Im Gegenzug werden die Steuern für Energie, Ressourcen und Schadstoffausstoss aufkommensneutral erhöht. Dies erfolgt behutsam, aber stetig und mit sozialem Ausgleich.

Die ödp fordert ein Erziehungsgehalt. Es muß ein gerechter Ausgleich für die Kindererziehung geschaffen werden. Das Ziel ist es, die Erziehungsarbeit mit der Erwerbsarbeit gleichzustellen.

Die Landwirtschaft ist in erster Linie für die Ernährung der Bevölkerung da. Die ökologische Landwirtschaft leistet für die Produktion von unbelasteten und gesunden Lebensmitteln einen besonderen Beitrag. Gentechnik in der Nahrung wird von einer großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Daher ist auf die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen zu verzichten.

Gentechnische Experimente sehen wir nicht als Zukunftstechnologien an; daher sind sie zu unterlassen.

4. Vorfahrt für Schiene, Bus und Rad

Durch vorausschauende Siedlungsplanung ist möglichst Verkehr zu vermeiden. Wir fordern ein klares Bekenntnis zu einem Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes auch in ländlichen Regionen. Lokal erfolgreiche Verkehrssysteme sind - sofern möglich und sinnvoll - auf andere Regionen zu übertragen, z. B. das S-Bahn-System im Raum Hannover. Die Stilllegung von angeblich unrentablen Schienenstrecken ist zu vermeiden. Stattdessen ist deren Attraktivität durch dichtere Taktzeiten und bessere Anschlüsse zu steigern. Die Bahn darf sich nicht zugunsten weniger Prestigeprojekte im Fernverkehr aus der Fläche zurückziehen und diese privaten Anbietern überlassen. Der Güterverkehr ist auch mittels moderner Logistik auf die Schiene umzuverlagern.

Der Ausbau des Schienennetzes ist Autobahnneubauten vorzuziehen. Grundsätzlich ist der Straßenneubau zugunsten der Erneuerung bestehender Straßen stark einzuschränken. In Niedersachsen ist die Unfallhäufigkeit im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch. Zur Senkung sind vermehrte Geschwindigkeitskontrollen und höhere Strafen für Raser erforderlich.

5. Den sanften Tourismus fördern

Niedersachsen ist ein schönes Bundesland. Räume wie Wattenmeer, Harz und Lüneburger Heide sind aus Sicht des Naturschutzes wichtig und für die Erholung attraktiv. Der Tourismus in solchen Gebieten birgt im Fremdenverkehrssektor wirtschaftliches Potenzial, welches zu erschließen ist. Die gute Erreichbarkeit mit der Bahn ist zu gewährleisten, was in weiten Bereichen der Nordseeküste, im Harz und in der Lüneburger Heide nicht oder nur sehr eingeschränkt der Fall ist. Busse sind wegen des langsamen Tempos und eingeschränkter Gepäck- und Fahrradmitnahmemöglichkeiten nur begrenzt eine Alternative zur Bahn. Erfolgsmodelle aus anderen Bundesländern wie der Bayern-Takt, kostenlose Fahrradmitnahme usw. sollten in Niedersachsen übernommen werden. Die Förderung deutscher Touristengebiete ist auch ein gutes Mittel gegen den ausufernden Fernurlaub. Dabei wollen wir den sanften Tourismus fördern. Niedersachsen ist für den Fahrradurlaub bestens geeignet. Projekte, die zur Umweltzerstörung beitragen, lehnen wir ab.

Zur Vermeidung einer Ölpest im Wattenmeer ist für die Nordsee ein zweiter Hochseeschlepper anzuschaffen, der im Falle der Abwesenheit des einzigen bisherigen Schleppers weiterhin an der deutschen Nordseeküste zur Verfügung steht.

6. Kommunalverfassung: Bürgerbegehren und -entscheide erleichtern

Seit dem 1. November 1996 können Einwohner in den Kommunen und Landkreisen mit erfolgreichen Bürgerbegehren beantragen, dass sie selbst in einer Gemeinde- oder Kreisangelegenheit entscheiden wollen (Bürgerentscheid). Doch aufgrund vieler Einschränkungen und Hürden kommt es in Niedersachsen äußerst selten zu einem Bürgerentscheid.

Daher fordern wir auch für Niedersachsen - wie zum Beispiel in Bayern - anwendungfreundliche Regelungen bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Beim Einwohnerantrag (Massenpetition) sollte die Zulassungshürde von bisher bis zu fünf Prozent, beim Bürgerbegehren von bisher zehn Prozent aller Abstimmungberechtigten gesenkt werden. Beim Bürgerbegehren darf es keine Themenausschlüsse mehr geben. Damit Bürgerentscheide gültig sind, muss bisher die Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens 25 Prozent aller Abstimmungsberechtigten betragen. Wir meinen dagegen: Bürgerentscheide müssen wie Wahlen unabhängig von der Abstimmungsbeteiligung gültig sein. Zusätzlich sollen Bürger- und Demokratiebeauftragte dafür sorgen, dass es nicht wegen eines Formfehlers zur Ablehnung eines Bürgerbegehrens kommt.

Weiter fordern wir grundsätzlich öffentliche Sitzungen von Ausschüssen, Räten und Kreistagen. Dies gilt auch für die bisher nichtöffentlich tagenden Verwaltungsausschüsse.

(Eine Vertiefung dieses Abschnittes "Kommunalverfassung" wurde auf dem Landesparteitag am 16. Juni 2007 in Hannover beschlossen.)

7. Landesverfassung: Volksgesetzgebung verbessern

Die am 1. Juni 1993 in Kraft getretene neue Niedersächsische Verfassung sieht erstmalig die Möglichkeit von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid vor. Durch überhöhte Hürden ist es aber bisher zu keiner Volksabstimmung gekommen.

Für die Regelung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden schlagen wir vor: Bei Volksinitiativen sollte die Zulassungshürde von bisher 70000 auf 10000 Unterschriften herabgesetzt werden. Zur Annahme eines Volksbegehrens sollte eine Unterstützung des Anliegens durch mindestens 100000 Abstimmungsberechtigte statt bisher zehn Prozent (dies sind mehr als 600000 Berechtigte) ausreichen. Alles, was das Parlament behandelt, sollte auch dem Volk zugänglich sein, d.h. auch Finanzgesetze und Abgabeentscheidungen. Beim Volksentscheid soll über die Mehrheit der abgegebenen Stimmen hinaus weder eine Mindestbeteiligung noch eine Mindestzustimmung erforderlich sein.

Die Demokratie befindet sich in einer Krise, weil das Gefühl aufgekommen ist, dass "die da oben" ja doch tun, was sie wollen. Die Schweiz hat vorgemacht, dass direkte Demokratie ein Motor für gute Konzepte, weniger Staat und weniger Staatsverschuldung sein kann. Volksabstimmungen drängen Lobbys zurück und binden Bürger stärker in das politische Geschehen ein. Daher fordern wir über eine Bundesratsinitiative die Einführung von Volksentscheiden auch auch Bundesebene<!--, über die die Bevölkerung mittels einer Volksabstimmung selbst entscheiden soll.-->

(Eine Vertiefung dieses Abschnittes "Landesverfassung" wurde auf dem Landesparteitag am 16. Juni 2007 in Hannover beschlossen.)

8. Solide Finanzpolitik: keine weitere Neuverschuldung

Die hohen Staatsschulden rauben den kommenden Generationen, die Zinsen und Zinseszinsen der Älteren bezahlen müssen, den finanziellen Spielraum. Das Land Niedersachsen lebt seit Jahrzehnten über seine Verhältnisse. Die gesamten Landesschulden stiegen zwischen Ende 2002 von rund 40 Milliarden Euro und Ende 2007 auf rund 50 Milliarden Euro.

Die ödp tritt für eine nachhaltige Finanzpolitik ein: vollständiger Verzicht auf neue Schulden und langfristiger Abbau der Schulden. Alle Ausgaben, auch notwendige Ausgaben im sozialen und im ökologischen Bereich, müssen grundsätzlich aus laufenden Einnahmen oder Rücklagen finanziert werden. Hilfe für die Schwachen ist nur sozial, wenn sie aus der eigenen Tasche der helfenden Generation kommt. Uns ist bewusst, dass dies ein steiniger Weg ist, aber es gibt keine Alternative dazu. Das Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik muss ein vollständiger Verzicht auf Netto-Neuverschuldung und letztlich ein Abbau der Schulden sein (siehe Bundespolitisches Programm). Den öffentlichen Haushalten würden hohe Zinszahlungen erspart bleiben, wenn sie schuldenfrei wären. Genug Geld, um dringend notwendige Investitionen in den unterschiedlichsten Bereichen vorzunehmen und zusätzlich den Bürger und die Wirtschaft steuerlich zu entlasten.

Die teilweise Schuldentilgung kann durch den Verkauf von öffentlichen Anteilen an niedersächsischen Unternehmen wie etwa Volkswagen erfolgen. Der Verschwendung von Steuergeldern ist Einhalt zu gebieten, genauso der Selbstbedienungsmentalität von Politikern. Die Arbeit der staatlichen Behörden ist effizienter zu gestalten, wozu eine klare Aufgabentrennung von Land und Kommune erforderlich ist.

9. Für eine überlegte Bildungsreform

Grundsätzlich muss in allen Schulen die ausreichende pädagogische Betreuung durch ausgebildete Lehrer gewährleistet sein. Die derzeitige Tendenz zum Unterrichtsausfall und zum Einsatz von Referendaren und Aushilfskräften ist aufzuhalten. Lernschwache Kinder sollen Fördererunterricht erhalten, lernstarke Kinde frühzeitig mit dem Erlernen einer Fremdsprache beginnen können. Grundsätzlich sind ausreichende Deutschkenntnisse sicherzustellen. Gerade an Grund- und Hauptschulen sind kleine Klassen anzustreben. Erziehung, Ausbildung und Bildung der Jugend sind eine Investition für die Zukunft und dürfen nicht unter dem Vorwand der Finanzknappheit des Bundes und des Landes leichfertig aufs Spiel gesetzt werden. Moderne Medien sind in den Unterricht zu integrieren. Sie sind jedoch nur Hilfsmittel, nicht Bildungsziel. Die theoretische Ausbildung darf nicht mehr Wertschätzung erhalten als die praktische. Staatlich anerkannte und genehmigte Schulen (z.B. Schulen in kirchlicher Trägerschaft, Montessori- und Waldorfschulen) sind staatlichen Schulen gleichzustellen.

Es darf keine Zweiklassenbildung nach Einkommensunterschieden geben, daher ist auch ein gebührenfreies Erststudium zu garantieren.

(Eine Vertiefung dieses Abschnittes "Bildung" wurde auf dem Landesparteitag am 16. Juni 2007 in Hannover beschlossen.)

10. Wahlversprechen halten

Heute so, nach der Wahl so. Politiker sollten sich ihrer vor der Wahl gegebenen Versprechungen erinnern und darauf festnageln lassen. Wir fordern einen Verhaltenskodex für Amts- und Mandatsträger, wie ihn die ödp bereits jetzt praktiziert und zur Pflicht für ihre Kandidaten und Funktionäre macht.

Die erste Fassung dieses Programm wurde unter dem Titel "Zehn Grundsätze der Ökologisch-Demokratischen Partei zur Landtagswahl in Niedersachsen 2003" am 15.11.2003 in Lüneburg beschlossen.