Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Aktion / Bericht

Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt… und was davon übrig geblieben ist…

Ungefähr die Hälfte von 11.000 Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet.

Über 60% aller Wildbienenarten sind vom Aussterben bedroht.

14 Mio. Vogelbrutpaare, speziell die Wiesenbrüter, sind bundesweit einfach … verschwunden!

Der alle 5 Jahre erscheinende Lagebericht zum Zustand der Natur in der EU spiegelt dies wider.

Als das erste niedersächsische Volksbegehren Artenvielfalt Jetzt‘ im Frühjahr an den Start ging, sind mit uns noch insgesamt über 220 Bündnispartner an Bord gegangen. Das Volksbegehren, eine Gesetzesvorlage, das endlich mal detailliert auf die zwingenden Bedürfnisse von Natur-, Umwelt- und Klimaschutz einging.

Runter bis zum besseren Schutz von Schmetterling & Co. wurde der nötige  Schutz von Lebensräumen und Biotopverbänden dargestellt.

Der Landtag in Hannover schreckte auf. In Windeseile wurden ‚Fachleute‘ zusammengerufen, die dann ein Papier entwarfen, was sich ‚der Niedersächsische Weg‘ nannte. Viele Dinge vollmundig versprochen, anfangs rein gar nichts verbindlich geregelt.

Über 220 Bündnispartner begannen Unterstützungsunterschriften für das Volksbegehren zu sammeln. Tausende BürgerInnen waren mit uns einer Meinung, dass endlich auch in Niedersachsen, wie auch schon im vergangenen Jahr in Bayern, ein solches Volksbegehren gestützt werden müsse, um die Landesregierung endlich zu verbindlichem Handeln zu bringen. Jede Woche, jedes Wochenende waren viele Mitstreiter unterwegs und die Unterschriften prasselten nur so auf uns ein.

Dies blieb auch in Hannover nicht verborgen und man sah sich bemüßigt, doch konkreter zu werden. Unsere Forderung lautete, dass in einem Papier wie dem ‚Niedersächsischen Weg‘ mindestens die gesetzlichen Regelungen enthalten sein müssten, wie sie im Volksbegehren ‚Artenvielfalt Jetzt‘ aufgestellt wurden. Dann wäre man auch bereit, eine Gesetzesvorlage ‚Niedersächsischer Weg‘ mitzutragen.

Um eine lange Geschichte abzukürzen: Am 1. November hatten wir über 138.000 bestätigte Unterstützungsunterschriften gesammelt, mehr als 5x so viel wie für den 1. Schritt eines Volksbegehrens in Niedersachsen benötigt wird!

Dies zeigte uns ganz klar, wie wichtig auch den BürgerInnen in Niedersachsen dieses Volksbegehren ist. Ein klarer Auftrag an die Initiatoren und Bündnispartner, dieses Volksbegehren konsequent bis zum Ende zu verfolgen und die Übernahme der darin enthaltenen gesetzlichen Regelungen in die niedersächsische Verfassung ohne Abstriche zu erstreiten.

Am 10.11.2020 wurde allerdings ein Papier von maßgeblich Beteiligten in Hannover unterschrieben, welches ganz wichtige Parameter nicht beinhaltet. NABU, BUND und GRÜNE hatten dies seitens der Bündnispartner so entschieden – ohne Rücksprache mit und ohne Zustimmung von den über 200 Bündnispartnern!                                                                                                               

Immens wichtige Parameter fehlen schlichtweg, sind nicht gesetzlich geregelt worden:

- ökologische Kriterien für Agrarförderung, ohne die die Landwirte sicherlich nicht von konventioneller Agrarwirtschaft zu ökologisch nachhaltiger, bäuerlicher Landwirtschaft wechseln werden

- kein Umwandlungsverbot von Dauergrünland

- kein Verbot weiterer Absenkung von Wasserständen für Feucht- und Nasswiesen, Moor und Anmoor-Standorten, die noch nicht geschützt sind

- keine gesetzliche Verankerung von Reduktionen beim Pestizideinsatz

- keine Prüfungen bzw. Funktionskontrollen von Kompensationsmaßnahmen durch die offiziellen Naturschutzbehörden vorgesehen

Von vielen der über 220 Bündnispartnern per schriftlichem Appell dringlich aufgefordert, am Einreichen des Volksbgehrens in den kommenden Tagen festzuhalten, entschied man sich dennoch diesem in vielen, vor allem ausgesprochen wichtigen, Bereichen unzulänglichem Papier, den Vorzug zu geben.

Man will den Fortgang des nun unterzeichneten ‚Niedersächsischen Weg‘ intensiv begleiten, so Dr. Buschmann, Landesvorsitzender NABU. Im gleichen Atemzug sagt er jedoch auch, dass die Landesregierung auch weiterhin nicht aus eigenem Antrieb am Artenschutz interessiert sei.

Wo am 10.11. in einem Raum der ‚Niedersächsische Weg‘ gefeiert wurde, wurde im Raum nebenan der ‚generelle Abschuss von Wölfen‘ debattiert sowie neue Jagdzeiten für Nonnen- und Blässgänse, nach EU-Richtlinie streng geschützte Gänsearten.

Es wurde eine Riesenchance vertan! Ein derart erfolgreich anlaufendes Volksbegehren, das erste seiner Art in Niedersachsen überhaupt, aufzugeben für ein Papier, dessen Ernsthaftigkeit ausgesprochen zweifelhaft ist und das in maßgeblichen Parametern den Naturschutz überhaupt nicht berücksichtigt, ist schlichtweg eine Katastrophe!

Wir, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Niedersachsen, fühlen uns als einer der Bündnispartner regelrecht betrogen und halten dieses Vorgehen auch für einen Betrug an den über 138000 BürgerInnen, die mit ihrer Unterschrift die Aufnahme der gesetzlichen Vorgaben des Volksbegehrens in niedersächsisches Recht ausdrücklich gefordert haben.

Unser Vertrauen in die beiden federführenden Naturschutzverbände ist erschüttert!

Auch sind wir erneut von den Grünen enttäuscht, die die Hoffnungen der umweltbewussten BürgerInnen und die geleistete Arbeit im Rahmen der Unterschriftensammlung zerstört haben.

Zurück