Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Kampf dem Elektroschrott!

ÖDP Niedersachsen ist für die Strafbarkeit geplanter Kurzlebigkeit von Produkten - Frankreich als Vorbild

Bad Zwischenahn. Weihnachten ist vorbei, einschließlich umfangreicher Tauschaktionen. Viele Elektrogeräte lagen wieder unterm Weihnachtsbaum und erfreuten Tausende von Beschenkten. Geht in Deutschland jedoch ein Elektrogerät nach kurzer Zeit kaputt, ist das ärgerlich und führt zu einem Neukauf. In Frankreich ruft der gleiche Vorgang die Staatsanwaltschaft auf den Plan. „Zu Recht“, meint Martin F. Dreß, Stellvertretender Landesvorsitzender der ÖDP Niedersachsen.

In der Öffentlichkeit wenig beachtet ist der unlängst ins französische Strafrecht eingeführte Straftatbestand der „geplanten Obsoleszenz“. Wer die Lebensdauer von Produkten absichtlich verkürzt, kann dort wegen Betrugs verurteilt werden. Strafbar sind Maßnahmen eines Produktherstellers, die darauf abzielen, die Lebensdauer eines Produkts absichtlich zu verkürzen, um dessen Austauschrate zu erhöhen. Dies regelt Artikel L.441-2 des französischen Verbrauchergesetzbuches. Dieser macht es für Hersteller riskant, kurzzeitig haltbare Produkte in Umlauf zu bringen. Derzeit laufen Ermittlungen gegen Apple, HP, Brother und Epson durch die französische Justiz. Frankreich hält sich in Europa in dieser Frage auffallend zurück. Es unternimmt keinen ernsthaften Vorstoß, diese Regelung in europäisches Recht umzusetzen. Letztlich hat diese nationale Gesetzgebung aber Auswirkungen auf Europa.

Für den Landesvorstand der ÖDP Niedersachsen ist diese Gesetzgebung unseres Nachbarlands ein Vorbild, das zeigt, wie gegen die Strategien der Verkürzung der Produktlebenszeit vorgegangen werden kann. „Letztlich ist die geplante Kurzlebigkeit sowohl ein Verbrechen an Verbrauchern, die hierdurch geschädigt werden, als auch ein Verbrechen an der Umwelt und künftigen Generationen. Diese Herstellerstrategie vergeudet wertvolle Ressourcen und ist für die Müllberge an Land und im Meer verantwortlich,“ so der Stellvertretende Landesvorsitzende Martin F. Dreß der ÖDP Niedersachsen. „Die Hersteller dieser Schrottgeräte gehen selbstverständlich davon aus, dass die Beseitigung des von ihnen verursachten Mülls durch Steuergelder erfolgt“, ergänzt Dreß. So greifen sie allen Bürgerinnen und Bürgern gleich zweimal in die Tasche: einmal als Käufer von Schrott-Produkten, und dann als Steuerzahler.

Die ÖDP Ammerland sieht in der Bekämpfung dieser „geplanten Obsoleszenz“ auch eine wichtige Aufgabe für Europa, insbesondere im Zusammenhang der bevorstehen- den Wahlen zum EU-Parlament Ende Mai 2019. Die Handelsgesetzgebung der Gemeinschaft darf sich nicht nur an Unternehmensgewinnen orientieren, sondern muss auch die Interessen der Verbraucher, der Steuerzahler und der Umwelt mitberücksichtigen. Die einseitige Orientierung an Gewinninteressen macht diese skandalöse „geplante Kurzlebigkeit“ erst möglich

Zurück