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Pressemitteilung

ÖDP Niedersachsen: Asse-Wasser überschreitet den Rubikon

ÖDP-Vorsitzender Dreß fordert Widerruf der Asse-Genehmigungen

Region Hannover. Der Kali-Bergbau prägte für lange Zeit die Gegend entlang der niedersächsischen Landeshauptstadt. Noch immer zeichnen sich in der Landschaft die Hinterlassenschaften des Bergbaus am Horizont ab. Damit offenbaren diese die Herkunft des befindlichen Wandels.

Da liegt jener Stollen, in dem zum Teil nicht dokumentierter, radioaktiver Abfall eingebracht worden ist, umso weiter entfernt: Asse.

In Asse wurden zwischen 1967 und 1978 über 126.000 Fässer entsorgt. Da das ehemalige Salzbergwerk mittlerweile akut vom Wassereinbruch gefährdet ist, sind Probebohrungen für die erste Lokalisierung notwendig. In den ersten Staubanalysen wurden bereits Spuren von Cäsium und Blei nachgewiesen.

Desto brüskierender ist die Haltung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zu verstehen, Abwässer aus Asse zum Rückbau bzw. Verfüllung des Bergwerks in Sehnde genehmigt zu haben (PM 09/18 BGE).

Dazu der ÖDP-Politiker Henry Kucz aus Giesen: „Trotz der Zusicherungen der beteiligten Behörden bezweifle ich stark den Nutzwert dieser Entscheidung und dabei bleiben noch alle ökologischen Aspekte unbeachtet!“

Indes wird die Öffentlichkeit und Presse beruhigt, dass nur 0,003% (Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 25.07.2018) des Gesamtvolumens aus Asse für die Pläne des Unternehmens K+S AG (Claim: »Wachstum erleben«) verwendet werden sollen.

„Wenn alles unbedenkliche Größenordnungen besitzt, bleibt die Entscheidungsfrage nach dem Warum völlig unbeantwortet.“ Henry Kucz führt weiter aus: „Es verdeutlicht: solche Entscheidungen werden allein auf Aktenlage beurteilt. Die fehlende Transparenz zeugt von einem Mangel an Empathie der Landesbehörde.“

Das Interesse des LBEGs bleibe für ihn daher schlichtweg nicht vermittelbar.

Der ÖDP-Landesvorsitzende Martin F. Dreß (Bad Zwischenahn) erklärt: „Die ÖDP Niedersachsen fordert aus diesem Anlass heraus auf, die erteilten Genehmigungen zu widerrufen, bevor kein weiterer Interessenausgleich stattgefunden hat.“

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