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Pressemitteilung

Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration muss umgesetzt werden

ÖDP kritisiert Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast

Gemäß Tierschutzgesetz ist es ab 1. Januar 2019 verboten, bei Ferkeln eine Kastration ohne Betäubung durchzuführen. Die niedersächsische Landesregierung will sich nun beim Bund dafür einsetzen, dass dieser Eingriff ohne Betäubung für weitere drei Jahre zulässig bleiben soll. Dies lehnt der ÖDP–Landes-verband Niedersachsen entschieden ab. Martin F. Dreß, ÖDP-Landesvorsitzender und Diplom-Agraringenieur aus Bad Zwischenahn kritisiert: „Das ist völlig unnötig, und wir lehnen es aus Tierschutzgründen ab. Es gibt mehrere Alternativen, die ab dem 1. Januar 2019 zulässig sind und von den Beteiligten wie Landwirten, Verbrauchern und Tierschutzorganisationen befürwortet werden.“ Grundsätzlich gilt für den Tierschutz, dass durch Menschen verursachte Leiden, Schmerzen und Schäden zu vermeiden sind. Die ab Januar 2019 zulässigen Alternativen sind 1) die Jungebermast, 2) die Jungebermast mit vorübergehender Hodenfunktionshemmung mittels Impfung gegen Ebergeruch und 3) die Ferkelkastration unter Vollnarkose mit begleitender Schmerzmittelgabe.

Dass die niedersächsische Agrarministerin Bärbel Otte-Kinast (CDU), die mit ihrer Familie selbst einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet, ihre „Verlängerungs-Initiative“ mit technischen Schwierigkeiten in der Umsetzung begründet, hält Dreß für einen fadenscheinigen Vorwand. „Das Gesetz ist seit längerem beschlossen, mit einer angemessenen Vorbereitungsfrist – die Branche hatte ausreichend Zeit, sich flächendeckend vorzubereiten“, so der ÖDP-Vorsitzende Dreß. „Hier wird mal wieder den ‚Argumenten‘ der Agrarlobby und fleischverarbeitenden Industrie – einzig aus Gründen des Profits - der Vorzug eingeräumt – auf Kosten junger Tiere.“

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